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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Robert Esche GmbH, Salzderhelden
Stand: Januar 2010
I. ALLGEMEINES
- Alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern i.S. § 14 BGB, also Lieferungen und sonstige Leistungen einschließlich Beratungsleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
- Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit. Diese werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihnen wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
II. ANGEBOTE UND LIEFERTERMINE
- Unsere Angebote sind freibleibend. Liefertermine sind stets unverbindlich.
- Sämtliche Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Der Lieferschein gilt auch als Auftragsbestätigung durch uns.
- Der Kunde ist zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt, wenn ein fest und gesondert vereinbarter Liefertermin durch uns erheblich überschritten wurde und eine uns vom Kunden gesetzte, angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. Der Rücktritt hat schriftlich eingehend binnen einer weiteren Woche zu erfolgen.
- Bei Abrufaufträgen beträgt die maximale Abruffrist 90 Tage. Werden Abrufaufträge nicht innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der Abruffrist abgerufen, sind wir nach unserer Wahl zur sofortigen Lieferung oder zum Rücktritt berechtigt.
- Eine mengenmäßige Unterlieferung bis zu 5 % und Überlieferung bis zu 10 % ist zulässig. Der Gesamtpreis ändert sich entsprechend.
- Teillieferungen durch uns sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
- Der Kunde übernimmt die Gewähr dafür, dass die Herstellung und Lieferung von Gegenständen, die nach seinen Angaben gefertigt werden, nicht Schutzrechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt uns insoweit von jeder Inanspruchnahme frei.
- Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm beigestellten Pläne und/oder gemachten Maßangaben, sofern ihre Unrichtigkeit nicht offensichtlich ist.
III. ZAHLUNG UND AUFRECHNUNG
- Zahlungen sind in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Rechnungsstellung fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung spätestens zehn Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.
- Soweit nicht gesondert anders vereinbart oder angegeben gelten die Rechnungspreise als netto und ohne Abzug, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und Verpackung.
- Wesentliche Änderungen der dem angebotenen Preis zugrundeliegenden Kostenfaktoren, insbesondere Änderungen der Löhne, Rohstoffpreise etc. berechtigen uns, die angebotenen Preise entsprechend zu ändern.
- Im Falle von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht oder nicht sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Die Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Ansprüche unbestritten sind, rechtskräftig festgestellt oder durch uns schriftlich anerkannt wurden.
IV. GEFAHRÜBERGANG UND ANLIEFERUNG
- Erfüllungs- und Leistungsort ist unser Geschäftssitz oder der in unserem Auftrag tätigen Unternehmen. Soll die Kaufsache an einen anderen Ort geliefert werden, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.
- Soll ein Gegenstand auf Verlangen des Kunden an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet werden, geht auch die Gefahr auf ihn über, sobald wir den Gegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert bzw. übergeben haben.
- Lieferung frei Lager oder Baustelle bedeutet Anlieferung ohne Abladen. Das Abladen durch den Kunden hat unverzüglich und sachgemäß zu erfolgen. Entstehende Wartezeiten werden dem Kunden berechnet.
- Können wir unseren Lieferverpflichtungen infolge höherer Gewalt nicht nachkommen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall haften wir daneben nicht auch auf Schadenersatz.
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung von Einwegverpackungen oder –transportmitteln. Leihverpackungen hat der Kunde bei der nächsten Lieferung – spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt – frei von Abfällen an uns zurückzugeben. Verbleibende Leihverpackungen und/oder –transportmittel werden dem Kunden gesondert berechnet.
V. EIGENTUMSVORBEHALT
- Liefergegenstände bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung.
- Bei Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Gegenstandes zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Kunde.
- Der Kunde ist berechtigt die Waren weiterzuverkaufen, es sei denn er hat seine Ansprüche gegen seinen Vertragspartner an Dritte abgetreten. Er tritt uns bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen und Rechte ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt aber neben uns zur Einziehung der Forderung berechtigt.
- Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen erfolgt stets im Namen und Auftrag für uns. Bei Verarbeitung oder Vermischung mit fremden Gegenständen erwerben wir an der neuen Sache das anteilige Miteigentum.
- Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
- Der Kunde ist verpflichtet unsere Eigentumsvorbehaltsware ausreichend gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und Wasserschäden zu versichern. Versicherungsansprüche gelten in Höhe des Lieferwertes als an uns abgetreten. Der Kunde ist weiter verpflichtet uns auf Verlangen Zutritt zu unserer Eigentumsvorbehaltsware zu gewähren.
VI. MÄNGELHAFTUNG
Für bei Gefahrübergang vorhandenen Mängeln leisten wir nach folgenden Vorschriften Gewähr:
- Wir haben zunächst die Wahl der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. § 635 BGB bleibt hiervon unberührt.
- Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung ist frühestens nach dem zweiten erfolglosen Versuch anzunehmen.
- Im Rahmen der Nacherfüllung sind wir in keinem Fall zur erneuten Erbringung der Leistung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder – wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist – nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
- Das Rücktrittsrecht des Kunden ist ausgeschlossen bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln.
- Der Kunde hat uns offensichtliche Mängel binnen zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist Mängelhaftung ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
- Die Verjährung der Mängeleinrede beginnt bei Werkverträgen mit der Abnahme des Werkes, bei sonstigen Verträgen mit Gefahrübergang.
- Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände hemmen die Verjährung nicht.
- Garantien im Rechtssinne sind von uns nicht abgegeben.
VII. BESCHAFFENHEIT UND RÜCKNAHME DER SACHE
- Die dem Vertrage zugrundeliegende Beschaffenheit der Sache ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Produktbeschreibungen, unseren Bedienungsanleitungen oder Prospekten. Abweichungen bedürfen der Schriftform.
- Unsere Waren werden auch unter Verwendung natürlicher Zuschlagstoffe hergestellt und können daher gewissen Schwankungen bzw. Abweichungen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit unterliegen, wie bspw. Ausblühungen, Farbschwankungen, Maserung, Grate, Poren, Lunker oder Oberflächenrisse.
- Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind dem Kunden zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, wie z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur. Holz hat die Eigenschaft einer Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden.
- Abweichungen in Abmessungen und Ausführungen, wie z.B. Farbe und Struktur, insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind.
- Muster gelten als unverbindliche Ansichtsstücke. Geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen und stellen keinen Mangel dar.
- Die Warenrücknahme ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sie bedarf vorheriger schriftlicher Vereinbarung.
VIII. HAFTUNG
- Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
- Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadenersatz neben oder statt der Leistung, gleich aus welchem Grund, wie auch aus Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, aus unerlaubter Handlung, auf Ersatz eines sonstigen unmittelbaren oder mittelbaren Schadens – einschließlich Begleit- oder Folgeschäden – oder auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen.
- Die Regelungen unter Ziff. 1. und 2. gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Ansprüchen aus Produkthaftung und bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.
- Wir haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden oder seines Erfüllungsgehilfen, wie Transport, Aufstellung, Einbau, Verarbeitung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden.
IX. VERJÄHRUNG
- Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowie sämtliche Schadenersatzansprüche beträgt ein Jahr.
- Vorgenannte Verjährungsfrist gilt nicht bei Vorsatz oder Arglist, bei Bauwerken oder einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadenersatzansprüchen mit der Abnahme bei Werkverträgen bzw. mit Gefahrübergang bei sonstigen Verträgen.
X. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Der Kunde erklärt sich ausdrücklich einverstanden, dass alle aus dem Geschäft ihn betreffenden Daten von uns ermittelt, verarbeitet, gespeichert und zur Auftragsdurchführung ggf. übermittelt werden.
- Insbesondere an Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben oder zu vernichten.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt und den Interessen der Parteien Rechnung trägt.
- Mündliche Vereinbarungen oder Abänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Abänderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.
- Es gilt ausschließlich das Deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.